Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen von TPM-Media Verlags und Bildungsgesellschaft Ltd.
(Zweigniederlassung Deutschland) (01.01.2018)

 

Rechtshinweis: Die Widerrufsbelehrung befindet sich am Ende der AGB´s

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von TPM-Media Verlags- und Bildungsgesellschaft Ltd., die im Folgenden „ TPM-Media“ genannt wird.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von TPM-Media bedürfen der Schriftform.

1.4 TPM-Media ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen über die Änderung informiert.

1.4.1 Sie werden bei schriftlicher Zustimmung durch den Kunden oder durch Bestätigung des Kunden in einem Computerformular unmittelbar wirksam.

1.4.2 Die Änderungen treten andernfalls einen Monat nach Mitteilung automatisch in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist ebenfalls wirksam.

 

2. Lieferadresse, Gewährleistung und Beseitigung von Produktfehlern

2.1 TPM-Media liefert bestellte Produkte an die in der Bestellung genannte Adresse.

2.2 Bei Mängeln eines Produktes, die innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang gemäß Punkt 10 infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes auftreten (z. B. Konstruktions- oder Materialfehler, Fehlen zugesicherter Eigenschaften), leistet TPM-Media unter Ausschluss weitergehender Ansprüche durch Instandsetzung oder Neulieferung Gewähr.

2.3 TPM-Media hat Produktfehler zu beseitigen, die innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe des Produktes auftreten. Als Produktfehler gilt nur die Abweichung des Produktes von der Produktbeschreibung. Solange die Pflicht zur Beseitigung eines Produktfehlers besteht, erfüllt TPM-Media diese Pflicht durch die Überlassung eines neuen Produktausgabestandes. Bis zur Überlassung des neuen Produktausgabestandes hat TPM-Media eine Zwischenlösung zur Fehlerumgehung zu überlassen, wenn dies bei angemessenem Aufwand möglich ist, und wenn der Kunde sonst unaufschiebbare Aufgaben nicht mehr bearbeiten kann. TPM-Media erhält vom Kunden alle für die Beseitigung von Produktfehlern benötigten Unterlagen und Informationen.

2.4 Gelingt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Haftung von TPM-Media bleibt gemäß Punkt 12 hiervon unberührt.

 

3. Produktüberlassung, Nutzungsrechte, Weiterverkauf, sonstige Leistungen

3.1 Produkte werden dem Kunden gegen Zahlung zur Nutzung überlassen.

3.2 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die ihm überlassenen Produkte im Rahmen der vereinbarten Leistungsmerkmale bzw. Lizenzen zu nutzen. Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Produkte einschließlich der Vervielfältigungen auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TPM-Media Dritten nicht bekannt werden. Der Kunde wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TPM-Media Produkte vervielfältigen oder ändern. Er wird die Produkte nicht zurückentwickeln oder -übersetzen und keine Produktanteile herauslesen bzw. heraustrennen. Er wird alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke nicht entfernen. Bei erlaubter Vervielfältigung wird er sie unverändert mit vervielfältigen, alle Kopien mit einer fortlaufenden Nummer versehen, aus der auch die Produktseriennummern zu entnehmen sind und über den Verbleib aller Kopien Aufzeichnungen führen, die TPM-Media auf Wunsch einsehen kann.

3.3 Dem Kunden wird das nicht ausschließliche Recht zugebilligt, die Nutzungsrechte durch einen Weiterverkauf, vollständig und auf Dauer, zu übertragen. Dieses ist der TPM-Media unverzüglich mittels eines Umschreibformulars anzuzeigen, welches von der TPM-Media auf Anfrage zugestellt wird. Der Verkäufer hat die Pflicht den Folgeerwerber über die Geschäftsbedingungen von TPM-Media aufzuklären. Für die Umschreibung stellt TPM-Media eine Registrierungspauschale in Rechnung. Nach Eingang der Registrierungspauschale wird die Version aktiviert, sofern dieses Produkt noch im aktuellen Produktportfolio von TPM-Media enthalten ist. Online-Live-Kurse in jeder Form sind nicht übertragbar

3.4 Eine Produktaktualisierung stellt eine freiwillige Leistung der TPM-Media dar und steht nur dem Erstlizenznehmer zur Verfügung. Für gewerbliche Kunden bietet TPM-Media entsprechende Wartungsverträge die im Rahmen eines gesonderten Lizenzvertrages oder als eigenständiger Wartungsvertrag abgeschlossen werden.

3.5 TPM-Media ist für eine erneute Aktivierung eines Produktes nur dann verantwortlich, wenn dieses Produkt noch im aktuellen Produktportfolio von TPM-Media enthalten ist.

3.6 Neben dem für die Produktüberlassung vereinbarten Preis stellt TPM-Media zu ihren jeweils gültigen Listenpreisen gesondert in Rechnung:

• Arbeiten zum Duplizieren, Übersetzen, Generieren von Produkten, von TPM-Media gelieferten Datenträgern,

• das Analysieren und Beseitigen von Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung von Produkten oder durch sonstige von TPM-Media nicht zu vertretende Umstände entstanden sind,

• die Unterstützung bei der Einführung oder dem Einsatz von Produkten,

• die Lieferung neuer Produktversionen,

• die Lizenzierung und Eintragung neuer Besitzer bei Überlassung.

 

4. Angebot und Vertragsschluss

4.1 Angebote von TPM-Media sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung und/oder durch Zusenden der Ware und/oder durch Auftragsausführung durch TPM-Media zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt.

4.2 Die ausdrückliche Übernahme von Garantien oder die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch TPM-Media.

4.3 Der Umfang der von TPM-Media zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge bzw. schriftlichen Angebote festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für TPM-Media, der Supportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.4 TPM-Media behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte, Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

4.5 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

4.5.1 In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

4.5.2 Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

 

Installation, Schulung und Beratung

4.6 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Produkte selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch TPM-Media als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Produkte gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

4.7 Sofern TPM-Media Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Punkt 4.6 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von TPM-Media angemessen. TPM-Media kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen.

4.8 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

5. Leistungsumfang

5.1 TPM-Media ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
5.2 TPM-Media ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.3 Zu Test- oder Demozwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von TPM-Media. TPM-Media behält sich vor, Produkte so auszurüsten, dass die Produkte nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

 

6. Lieferfrist

6.1 Von TPM-Media angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von TPM-Media um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, TPM-Media eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von TPM-Media nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei TPM-Media, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

 

7. Preise

7.1 Bei Privatkunden (nicht Unternehmerkunden) verstehen sich die Preise brutto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Privatkundenpreisliste, in der die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer bereits eingerechnet wurde. Für alle anderen Kunden (Unternehmerkunden) verstehen sich die Preise netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
7.3 Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
7.4 TPM-Media ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
7.5 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

 

8. Zahlung

8.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TPM-Media berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder TPM-Media einen höheren Schaden nachweist.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen sofort nach Rechnungserhalt oder Vorkasse zu begleichen.
8.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von TPM-Media verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.4 Schuldet der Kunde TPM-Media mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

 

9. Annahmeverzug des Kunden

9.1 Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Produkte oder Schulungsleistungen in Verzug, so ist TPM-Media nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt TPM-Media Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder TPM-Media einen höheren Schaden nachweist.

 

10. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Sachmangelhaftung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
10.3 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, wenn die Gegenstände zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen von TPM-Media gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Verzögerung auf den Kunden über.
10.4 Von TPM-Media auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von TPM-Media unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er TPM-Media unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei TPM-Media ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
10.5 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet TPM-Media bei Mängeln ihrer Produkte bzw. Dienst oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.
10.6 Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde TPM-Media in jedem Fall schriftlich zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.
10.7 Eigentumsvorbehalt
10.8 TPM-Media behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten sowie das Eigentum an deren Nutzungsrecht bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von TPM-Media in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Produkten erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
10.9 Tauscht TPM-Media zur Durchführung eines Auftrags des Kunden Gegenstände aus, geht mit dem Austausch das Eigentum an den zurückgenommenen Gegenständen auf TPM-Media und das Eigentum an den stattdessen gelieferten Gegenständen mit der Erfüllung der TPM-Media gegen den Kunden zustehenden Ansprüche auf den Kunden über.
10.10 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für TPM-Media zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an TPM-Media ab. TPM-Media nimmt die Abtretung an.
10.11 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Produkte beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Produkte entstehenden Forderungen an TPM-Media ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von TPM-Media hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. TPM-Media ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
10.12 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist TPM-Media berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. TPM-Media ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
10.13 Bei einem Rücknahmerecht seitens TPM-Media gemäß vorstehendem Absatz ist TPM-Media berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware auf dessen Kosten abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von TPM-Media den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
10.14 Online-Schulungsleitung, welche Live und in Echtzeit durchgeführt werden, gilt der vereinbarte Teilnahmezeitraum. Hierbei ist es unerheblich ob der Kursteilnehmer an diesen Unterrichten teilnimmt oder nicht.
10.15 Rückerstattungsansprüche bei Online-Livekursen sind nicht möglich, wenn wegen höherer Gewalt, wie fehlender Internetverbindung seitens des Ausbilders vorgelegen haben. Hier hat TPM-Media das Recht der Nachbesserung durch einen oder mehrerer Ersatztermine. Mit Aufnahme der Leistung aus Kursen ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Gleiches gilt, wenn der Kursteilnehmer die Leistung für den angebotenen Zeitraum am Onlinekurs nicht teilnimmt. Der Kursteilnehmer hat selbst für eine ausreichende Internetverbindung Sorge zu tragen, die sich aus einer Internetleitung von mindestens DSL/LTE 5MBit ergibt.
10.16 Lehrmittel wie Online-CBT-Systeme im Rahmen einer Online-Kursteilnahme sind kostenfreie Ergänzungen zum Online-Unterricht und nicht Vertragsbestandteil der Kurse. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit bzw. ein Recht der Lieferung als Offline-Version zum Downloaden!
10.17 Produkte die auf DVD, CD oder sonstige Datenträger, auch als Downloadversionen geliefert wurden sind von der Rückgabe ausgeschlossen wenn: Wenn das Softwaresigel beschädigt ist oder bei Downloadversionen der Download durchgeführt wurde. Andere Regelungen können auf dem Kulanzwege mit TPM-Media geregelt werden, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
10.18 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

11. Umfang der Rechtseinräumung

11.1 TPM-Media behält an den gelieferten Produkten die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Produkt oder der Produktverpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an dem Produkt. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für die jeweiligen Produkte.

 

12. Haftung

12.1 TPM-Media haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von TPM-Media, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die TPM-Media, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TPM-Media, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet TPM-Media im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12.4 Soweit TPM-Media nach Punkt 12.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von TPM-Media beschränkt.

12.5 TPM-Media haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihn zumutbare Maßnahmen – wie insbesondere durch Programm und Datensicherung – hätte verhindern können.

12.6 Die Regelungen des Punktes 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von TPM-Media.

12.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

13. Schutzrechte Dritter

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, TPM-Media von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen und TPM-Media auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. TPM-Media ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Produktänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

 

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit TPM-Media geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit TPM-Media geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von TPM-Media ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

15.3 TPM-Media übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung von Dokumenten. Bei Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schriftlichen Angeboten, Preislisten oder anderweitigen Dokumenten, gilt die deutsche Fassung des jeweiligen Dokuments, das von beiden Parteien als rechtlich verbindlich akzeptiert wird. Das gilt auch für den Fall, dass eine Unterzeichnung auf einem übersetzten Dokument erfolgt.

15.4 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von TPM-Media ist 83555 Haiden.

15.5 Soweit der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Mühldorf am Inn vereinbart. TPM-Media ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

 

Stand 01.01.2018

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Endverbraucher

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei B2B Geschäften (Unternehmenskunden) gemäß den gesetzlichen Richtlinien!

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Anmeldung zum Online-Kurs oder Kauf der Sache. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie TPM-Media Verlags- & Bildungsgesellschaft Ltd. (Zweigniederlassung Deutschland), Erlenstr. 18, 83555 Haiden mittels einer eindeutigen Erklärung in nachvollziehbarer Textform über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf (vierzehn Tage) der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, nicht die der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 8 Wochen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wenn Sie unserer Leistungen bei Online-Livekursen oder kostenpflichtigen Online-Zugängen benutzen, welche durch das System dokumentiert werden, vor Ablauf der Widerrufsfrist, verzichten Sie ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht. Bei Softwareprodukten gilt gleiches mit öffnen des Softwaresigels.

 

Vertragspartner:
TPM-Media Verlags- und Bildunggeellschaft LTD
(Zweigniederlassung Deutschland)
Erlenstr. 19
83444 Haiden / Obb.

 

Vertr. durch Th. Mueller

Stand 01.01.2018

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