Luftsportgerät

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Luftsportgerät
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Die Luftsportgeräte umfassen eine Gruppe von Fluggeräten, bei denen die Sportausübung als Hauptverwendungszweck angesehen werden kann.

Die Luftsportgeräte umfassen eine Gruppe von Fluggeräten, bei denen die Sportausübung als Hauptverwendungszweck angesehen werden kann. Als Luftsportgeräte gelten Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber und Leichte Luftsportgeräte mit einer Leermasse von unter 120 kg. Zu den Leichten Luftsportgeräten zählen die Hängegleiter, Gleitschirme, Fallschirme, Trikes und Motorschirme. Historisch gesehen handelt es sich überwiegend um neuere Luftfahrtgeräte, die aufgrund der schnellen technischen und sportlichen Weiterentwicklungen teilweise nicht in luftrechtliche Definitionen passen oder denen solche oft nicht gerecht werden. Dies führt länder- wie geräteabhängig zu unterschiedlichen rechtlichen Stellungen von Luftsportgeräten und deren Piloten: Einige Länder versuchen, ihr Luftrecht anzupassen und fassen dabei beispielsweise verschiedene Luftsportgeräte zu einer eigenen Klasse innerhalb der Luftfahrzeuge zusammen, während in anderen Ländern „altes Recht“ angewendet oder Luftsportgeräte rechtlich gar nicht eingeordnet werden.

Autor - Super User
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Synonyme: Luftsportgerät

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