Flugabwehr
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Begriff | Definition |
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Flugabwehr |
Lexikon - Luftfahrt-Lexikon
Unter Flugabwehr (abgekürzt Flab, veraltet Luftabwehr) versteht man militärische Maßnahmen zur Verteidigung des eigenen Luftraums gegen das Eindringen feindlicher Flugzeuge und anderer Flugkörper (Marschflugkörper, Drohnen, ballistische Raketen). Der Begriff Fliegerabwehr aller Truppen (zu Lande) bezeichnet im Sprachgebrauch der deutschen Bundeswehr die Bekämpfung von Luftzielen zur Selbstverteidigung durch alle Truppen, die nicht auf diesen Einsatzzweck spezialisiert sind. Dazu werden alle Waffen, auch Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen (zur Bekämpfung von Hubschraubern), zur Abwehr feindlicher Luftfahrzeuge eingesetzt. Dabei können gegen niedrigst fliegende Klein-Drohnen auch Repetierflinten mit Schrotmunition zum Einsatz kommen. Zur Feuerregelung siehe auch Feuererlaubnis.
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Synonyme:
Flugabwehr |