Luftstraße
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Begriff | Definition |
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Luftstraße |
Lexikon - Luftfahrt-Lexikon
Eine Luftstraße (Int. Luftfahrtabkürzung: AWY) dient der Flugsicherung auf viel beflogenen Routen. Sie verläuft in mehreren geradlinigen Stücken zwischen Funkfeuern oder Wegpunkten und kann mehrere Staaten durchlaufen. Eine Luftstraße (Int. Luftfahrtabkürzung: AWY) dient der Flugsicherung auf viel beflogenen Routen. Sie verläuft in mehreren geradlinigen Stücken zwischen Funkfeuern oder Wegpunkten und kann mehrere Staaten durchlaufen. In Europa haben sie typischerweise eine Breite von 10 Nautischen Meilen (ca. 18,5 km). Luftstraßen sind neben den Nahverkehrsbereichen ein wichtiges Element der Flugsicherungsverfahren. Die Flughöhe wird von der Flugsicherungskontrollstelle zugeteilt, üblicherweise durch Zuweisung einer Flugfläche auch unter Berücksichtigung der Regeln für die Wahl von Halbkreisflugflächen. Verantwortlich für die Flugsicherheit auf den Luftstraßen sind die für augenblickliche Position zuständigen Flugverkehrskontrollstellen (ACC, Area Control Center bzw. UAC, Upper Area Control Center), auf Grund des engen Luftraums in Europa auch unabhängig vom jeweiligen Staat. Die Zuständigkeitsgebiete können mit den Fluginformationsgebieten (FIR, Fluginformationsgebiet) und den Oberen Fluginformationsgebieten (UIR, upper flight information region) zusammenfallen. In Deutschland nennt man Luftstraßen Flugverkehrsstrecken (ATS-Routes) und verzichtet auf die seitliche Ausdehnung. Luftstraßen im engsten Sinne der Definition existieren also in der Bundesrepublik Deutschland nicht.Die Positionsbestimmung entlang des Airways erfolgt bordautonom mit Funk-Navigation, Inertial-Navigation oder Satellitennavigation.
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